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Dienstleistungsdetails

Dienstleistung


Titel: Vorgeschriebener Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI für Pflegegeldempfänger
Kategorie: Allgemeine Kategorien >> Beratung >> Seniorenberatung tel. oder Büro

Beschreibung


Wenn Sie in eine Pflegestufe eingruppiert sind und Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Beratung nach § 37 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) in der eigenen Häuslichkeit durch eine Sozialstation durchführen. Bei Pflegestufe I und II ist ein Beratungsbesuch pro Halbjahr, bei Pflegestufe III ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr erforderlich.

Unsere speziell geschulten und erfahrenen Pflegekräfte übernehmen diese Beratung gerne. Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse.

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns.

Bilder zu dieser Dienstleistung


Weitere Angaben


Honorar: nicht angegeben
Fahrtkosten: nicht angegeben

Dienstleister


Name: Caritas-Sozialstation St. Totnan
Addresse: Berner Straße 33
97084 Würzburg
Telefon: 0931/ 60514
Fax: 0931/ 60585
e-Mail: sst.st-totnan@caritas-wuerzburg.org
Webseite: http://www.sozialstation-totnan-wuerzburg.de